Wissenswertes

Hier finden Sie Erläuterungen zum Preisverzeichnis nach Stichworten geordnet.
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Zur Abgeltung der Wegekosten werden qualifikationsabhängige Wegepauschalen pro Hausbesuch berechnet. Erhält ein Versicherter bei einem Hausbesuch sowohl Pflegesachleitungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 50% der Wegepauschale der Qualifikation Fachkraft Pflege. Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Kunden erbracht, so kann die Wegepauschale pro Kunde und pro Tag in Abhängigkeit zum vorliegenden Pflegegrad bis zu 3x abgerechnet werden.

Diese werden berechnet, wenn auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr erbracht wird.

Diese werden berechnet, wenn auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Samstagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr erbracht wird.

Diese werden berechnet, wenn auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht wird (auch für Heiligabend und Silvester).

Bei Leistungen mit Zeitbezug werden die o. g. Zuschläge je Einheit (1/4 Stunde) berechnet.

Ist der Einsatz einer zweiten Pflegekraft erforderlich, so werden für diese zusätzlich die Kosten der erbrachten Leistung inkl. Zuschläge sowie ggfs. der Wegepauschale berechnet.

Dieser wird in Abhängigkeit der erbrachten Leistungen (nur SGB XI / Kombi SGB XI +V) berechnet.

Die Diakoniestation ist gesetzlich verpflichtet, einen Ausbildungszuschlag zu erheben und diesen an den Ausbildungsfonds
abzuführen. Dieser Fonds dient zur Finanzierung der Ausbildung von Altenpfleger/innen und Pflegefachfrauen/männern.

Kirchliche Diakoniestationen sind gemeinnützige Einrichtungen, die ohne Profit arbeiten. Unsere Ausgaben müssen wir refinanzieren. Kosten für notwendige Betriebsmittel wie die räumliche Ausstattung der Diakoniestation, Autos oder andere Arbeitsmittel sind dagegen Investitionskosten und werden pro Hausbesuch mit den tatsächlichen Kosten berechnet. In Baden-Württemberg sind sie nicht Teil der Pflegeversicherung und werden von dieser auch nicht übernommen.

Hierzu gehören Leistungen, die plan- oder außerplanmäßig während eines Einsatzes gewünscht werden und nicht einem geplanten Leistungskomplex zugeordnet werden können. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene 3 Minuten.

Der sogenannte „Alles OK Check“. Hier handelt es sich um einen Einsatz, lediglich zur Kontrolle, ob alles in Ordnung ist. Darüber hinaus zu erbringende Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt oder können als Pflegeleistungen abgerechnet werden.

Hierzu gehören alle ungeplanten Notfalleinsätze rund um die Uhr.

Hierzu gehört die vollständige Koordination und Organisation der Medikamentenversorgung sowie, falls notwendig, die Annahme und Aufbewahrung von Medikamenten.

Wird im Rahmen eines Einsatzes eine Autofahrt gewünscht/benötigt, berechnen wir zusätzlich das Kilometergeld (km Geld) pro angefangene 10 km.

Bargeldverwaltung
Auf Wunsch kann ein Taschengeldkonto durch unser Personal für Sie verwaltet werden.

Antragstellung
Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme von ärztlich verordneten Leistungen (Bestellung beim Hausarzt, Ausfüllen und Versenden des Antrages).